GPSR: Verantwortliche Person eingetragen, Angebot deaktiviert
Sie haben die Verantwortliche Person hinterlegt, das Compliance-Dashboard zeigt „gültig“ — und das Angebot ist trotzdem deaktiviert oder die Angabe erscheint nicht auf der Produktdetailseite. Das ist kein Einzelfall und in den allermeisten Fällen auch kein Eingabefehler, sondern eine Folge davon, dass Amazon GPSR-Daten auf zwei getrennten Ebenen führt und beide Ebenen unabhängig voneinander prüft. Dieser Leitfaden beschreibt die Fehlersuche in der Reihenfolge, in der sie sich in der Praxis lohnt, und trennt dabei sauber zwischen dem, was Amazon dokumentiert hat, und dem, was Verkäufer in den Foren berichten.
Was „gültig“ im Compliance-Dashboard tatsächlich bedeutet
Der Status „gültig“ bezieht sich auf die Prüfung Ihrer Übermittlung auf Markenebene — also darauf, dass Amazon die Kontaktdaten von Hersteller und Verantwortlicher Person formal akzeptiert hat. Er sagt weder aus, dass jedes einzelne Angebot die Angebotsprüfung besteht, noch dass die Angaben auf der Detailseite ausgespielt werden.
Amazon hat das gegenüber einem Verkäufer ausdrücklich so formuliert: die Übermittlung von Informationen, Bildern oder Dokumenten in Seller Central garantiere nicht, dass diese auf der Produktdetailseite angezeigt werden; bei Übermittlungen mehrerer Nutzer wähle Amazon diejenigen aus, die den Styleguides und Standards am besten entsprechen. Für Sie heißt das: bei einer ASIN, an der mehrere Anbieter hängen, kann Ihre korrekte Angabe genehmigt und trotzdem nicht sichtbar sein.
Genau diese Konstellation beschreiben mehrere Threads im deutschen Verkäuferforum: Herstellerinformation und Verantwortliche Person sind hinterlegt, im Dashboard als „gültig“ klassifiziert, und das Frontend meldet dennoch, es lägen keine Angaben vor.
Der häufigste Grund: Markenebene gepflegt, Angebotsebene leer
Amazon führt die GPSR-Daten an zwei Orten. Auf Markenebene übermitteln Sie unter „Verkäuferleistung“ über „Compliance-Informationen übermitteln“ die Kontaktdaten von Hersteller und Verantwortlicher Person. Auf Angebotsebene müssen dieselben Informationen zusätzlich als Attribute am Artikel hängen.
Wie strikt Amazon das trennt, zeigt die Entwicklerdokumentation zur Selling Partner API: die E-Mail des Herstellers hängt auf ASIN-Ebene, die elektronische Adresse der verantwortlichen Partei auf SKU-Ebene, dazu kommen Sicherheitsbescheinigung und Compliance-Medien. Ausdrücklich heißt es dort auch, dass die Hersteller- und EU-Responsible-Person-Daten in Seller Central hinterlegt sein müssen, bevor die GPSR-Attribute aktualisiert werden können.
Zwei Ebenen, zwei Prüfungen, ein gemeinsamer Fehlerfall: ist die Markenebene sauber und die Angebotsebene leer, sehen Sie „gültig“ und trotzdem eine Deaktivierung. Prüfen Sie deshalb immer zuerst am konkreten Angebot, ob die Attribute dort tatsächlich gefüllt sind, nicht nur im Dashboard.
Die 24-Stunden-Regel und die vier Angaben, die Amazon abgleicht
In der offiziellen Ankündigung zur GPSR-Compliance neuer Angebote nennt Amazon die Bedingungen unmissverständlich: fehlen erforderliche Angebotsinformationen, sind sie falsch oder ist das Produkt markenfrei, wird das Angebot innerhalb von 24 Stunden nach der Fertigstellung deaktiviert.
Für Verkäufer, die bereits Compliance-Informationen für ihre Marke übermittelt haben, listet dieselbe Ankündigung vier Punkte auf: die elektronische Adresse des Herstellers, die Adresse der Verantwortlichen Person, Bilder oder Dokumente mit Informationen zur Produktsicherheit sowie — falls es für das Produkt keine Warnhinweise gibt — das Attribut Sicherheitsbescheinigung. Amazon verweist dabei ausdrücklich auf die zuvor über „Verkäuferleistung“ übermittelte Adresse.
Der praktische Kern dieses Satzes wird oft überlesen: die Angabe am Angebot muss die zuvor auf Markenebene übermittelte sein. Weicht sie ab, liegt formal eine falsche Angebotsinformation vor, und die 24-Stunden-Regel greift, obwohl beide Werte für sich genommen korrekt aussehen.
Zeichengenauigkeit: ein berichteter Ablehnungsgrund, den Amazon nicht meldet
Im britischen Verkäuferforum schildert ein Verkäufer, dass seine Übermittlung abgelehnt wurde, weil die Angaben zur Verantwortlichen Person in Kleinschreibung eingetragen waren, die dazu übermittelte E-Mail-Adresse jedoch in Großbuchstaben — und dass Amazon diesen Grund nie mitgeteilt hat. Das ist ein Erfahrungsbericht aus dem Forum, keine dokumentierte Amazon-Regel; als Prüfschritt kostet es aber nichts.
Behandeln Sie die Felder deshalb als zeichengenau: identische Schreibweise, identische Groß- und Kleinschreibung, keine zusätzlichen Leerzeichen, dieselbe Rechtsform und dieselbe Adressschreibweise an allen Stellen — Markenebene, Angebotsebene und Verpackung.
Dass die Angaben auch mit dem Produkt zusammenpassen müssen, hat eine Amazon-Moderatorin im deutschen Forum bestätigt: die Verantwortliche Person müsse ohnehin auf die Produktverpackung, dementsprechend müsse die Angabe auf dem Produkt mit der Angabe bei Amazon übereinstimmen.
Die Fehlersuche in acht Schritten
Erstens: öffnen Sie das betroffene Angebot selbst, nicht nur das Dashboard, und prüfen Sie, ob die GPSR-Attribute am Artikel gefüllt sind. Zweitens: vergleichen Sie die dort hinterlegte elektronische Adresse der Verantwortlichen Person zeichengenau mit der auf Markenebene übermittelten. Drittens: prüfen Sie dasselbe für die E-Mail-Adresse des Herstellers. Viertens: klären Sie, ob für das Produkt Warn- und Sicherheitshinweise existieren — wenn nein, muss die Sicherheitsbescheinigung gesetzt sein, wenn ja, müssen Bild oder Dokument hinterlegt sein.
Fünftens: prüfen Sie, ob das Angebot markenfrei ist. Amazon nennt markenfrei ausdrücklich als eigenständigen Deaktivierungsgrund. Sechstens: prüfen Sie, ob Sie bei dieser ASIN überhaupt der beitragende Anbieter sind — bei geteilten ASINs entscheidet Amazon nach eigener Aussage, welche Einreichung ausgespielt wird.
Siebtens: warten Sie nach jeder Änderung mindestens einen vollen Verarbeitungszyklus ab, bevor Sie erneut eingreifen. Achtens: dokumentieren Sie jede Übermittlung mit Datum, Feldinhalt und Screenshot. Diese Dokumentation ist Ihr einziger belastbarer Nachweis, wenn der Verkäuferservice nicht benennen kann, welche Anforderung konkret nicht erfüllt ist.
Ein Hinweis zur Erwartungshaltung: in einem Forenthread berichtet ein Verkäufer, der Support habe eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Tagen genannt, woraufhin die Angebote nicht aus dem Dashboard verschwanden, sondern deaktiviert wurden — obwohl die Dokumente zuvor genehmigt worden waren. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen zu Bearbeitungszeiten.
Massenpflege über die Lagerbestandsdatei und ihre Fallstricke
Für mehr als eine Handvoll Artikel führt der Weg über die Lagerbestandsdatei. Verkäufer berichten, dass die GPSR-Felder im Abschnitt „Sicherheit und Einhaltung von Regeln“ liegen und in der Vorlage zunächst ausgeblendet sind: man muss in Excel erst alle Spalten einblenden, um sie überhaupt zu sehen. Genannt werden unter anderem die Sicherheitsbescheinigung, die E-Mail-Adresse des Herstellers sowie mehrere Felder für den Quellort der Compliance-Medien.
Um nicht mit einer leeren Vorlage zu starten, verweisen Verkäufer auf den Bericht „Lagerbestand nach Kategorien“ unter „Berichte“, der die vorhandenen Angaben bereits enthält. Ist der Bericht nicht sichtbar, muss er freigeschaltet werden.
Eine technische Warnung aus der Amazon-Dokumentation ist hier entscheidend: für die klassischen XML-Feeds weist Amazon ausdrücklich an, nur Teilaktualisierungen zu senden, da vollständige programmatische Aktualisierungen über die alten Feed-Typen bereits hinterlegte GPSR-Informationen überschreiben. Übertragen auf die Lagerbestandsdatei heißt das: wählen Sie eine Teilaktualisierung, sonst löschen leere Spalten bestehende Werte.
Wenn Sie mit einem Warenwirtschaftssystem arbeiten, prüfen Sie zusätzlich, was Ihr Connector tatsächlich sendet. In einem Supportforum ist ein Fall dokumentiert, in dem bei Amazon der Hersteller falsch befüllt und die Verantwortliche Person leer übertragen wurde, während dieselben Daten an andere Kanäle korrekt gingen.
Wenn die Angaben trotz allem nicht auf der Detailseite erscheinen
Bleibt die Verantwortliche Person nach sauberer Pflege beider Ebenen unsichtbar oder erscheint dort ein fremdes Unternehmen, sind Sie an der Grenze dessen, was Sie selbst steuern können. Die Fachpresse zitiert Händler, bei denen völlig falsche Angaben zur Verantwortlichen Person angezeigt wurden, die sie definitiv nicht hinterlegt hatten und die sich nicht manuell korrigieren ließen.
In dieser Lage bringt weiteres Herumprobieren an den Feldern wenig. Sinnvoller ist ein Fall mit exakt einer Fragestellung, einer betroffenen ASIN, dem Screenshot des Dashboard-Status „gültig“, dem Screenshot der Detailseite ohne Angabe und dem Zeitstempel Ihrer Übermittlung. Beschreiben Sie die Abweichung zwischen hinterlegtem und ausgespieltem Wert, nicht Ihre Vermutung über die Ursache.
Was die Verordnung verlangt, und warum das Anzeigeproblem Ihr Risiko bleibt
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in der gesamten EU. Sie sieht vor, dass ein Produkt nur in Verkehr gebracht werden darf, wenn es einen in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt; Name, eingetragene Handelsnamen und Kontaktdaten einschließlich Postanschrift und elektronischer Adresse sind anzugeben. Für den Fernabsatz verlangt sie, dass diese Angaben im Angebot selbst klar und gut sichtbar sind — nicht erst nach dem Kauf.
Der wunde Punkt der Amazon-Konstellation ist damit benannt: die Verordnung stellt auf das ab, was Verbraucherinnen und Verbraucher im Angebot sehen, während Sie nur beeinflussen können, was Sie im Backend hinterlegen. Deutsche Gerichte haben in vergleichbaren Konstellationen bereits entschieden, dass es auf die für Verbraucher sichtbare Anzeige ankommt und nicht darauf, ob die Angaben im Backend gepflegt waren.
Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und kann keine ersetzen. Er beschreibt, was die Verordnung fordert und wie sich Amazons System beobachtbar verhält. Praktisch heißt das: behandeln Sie die Backend-Pflege als Pflicht und die Frontend-Kontrolle als eigenständigen, wiederkehrenden Arbeitsschritt. Prüfen Sie Ihre Detailseiten in der Kundenansicht regelmäßig darauf, ob Hersteller, Verantwortliche Person und Sicherheitshinweise tatsächlich erscheinen.
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